GKR-Wahl
Beschreibung
Der Gemeindekirchenrat hat in seiner Sitzung am 1. März 2025 folgendes beschlossen:
1. Tanja Seeger wird zur Wahlkümmerin (gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 ÄWG EKBO) bestellt.
2. Die GKR-Wahl findet am 1. Advent, 30. November 2025, von 9:00 bis 13:00 Uhr in der Ev. Kirche von Birkenwerder, Hauptstraße 59a, 16547 Birkenwerder statt
3. Zusätzlich wird es im Voraus auch die Möglichkeit der Briefwahl (gem. § 18 Abs.2a ÄWG EKBO) sowie der Onlinewahl (gem. § 7 Abs. 8 ÄWG EKBO) geben.
4. Die öffentliche Auszählung der GKR-Wahl findet im Anschluss an das oben genannte Zeitfenster am Wahltag ab ca. 13:15 Uhr im Gemeindehaus, Hauptstraße 52, 16547 Birkenwerder statt.
5. Die Zahl der zu wählenden Ältesten (gem. § 3 Abs. 1 ÄWG EKBO) wird auf sechs Personen festgelegt.
Liebe Gemeinde, Sie können bereits jetzt Wahlvorschläge für die Ältestenwahl einreichen. Die Wahlvorschläge müssen bis zum 15. September 2025 beim Gemeindekirchenrat eingegangen sein (gemäß § 10 Abs. 4 ÄWG EKBO).
Auf der Website „https://gkr-ekbo.de/gkr-wahl-2025/“ finden Sie den aktuellen Leitfaden zur Ältestenwahl. Dieser enthält auch Muster für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Muster für Wahlvorschläge erhalten Sie auch im Gemeindebüro.